Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Daheim Altern – Organisation von Personenbetreuung
Dr. Zelmira Nickel
Lofererstraße 14, 5760 Saalfelden

Stand: 30.12.2025

Diese AGB gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsverhältnisse.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten aus sämtlichen Verträgen zwischen Daheim Altern – Organisation von Personenbetreuung, Dr. Zelmira Nickel (nachfolgend „Agentur“) und ihren Vertragspartner:innen (nachfolgend „Kund:innen“).

Die AGB gelten für alle von der Agentur erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation, Koordination und Vermittlung von Personenbetreuung – unabhängig davon, ob einzelne Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich erbracht werden.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand

Die Agentur erbringt organisatorische, koordinierende und vermittelnde Leistungen im Zusammenhang mit der Personenbetreuung durch selbständig tätige Betreuungskräfte im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Betreuungsvertrag.

Die Agentur schuldet keinen bestimmten Betreuungserfolg, sondern eine sorgfältige Organisation, Koordination und Begleitung der vereinbarten Leistungen.

3. Rechtsstellung der Betreuungskräfte (Abgrenzung zur Anstellung)

Die Kund:innen nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche vermittelten Betreuungskräfte ihre Leistungen auf selbständiger, gewerblicher Basis erbringen.

Zwischen den Kund:innen und den Betreuungskräften besteht kein Arbeitsverhältnis.

Ebenso besteht zwischen den Betreuungskräften und der Agentur kein Arbeitsverhältnis.

Die Betreuungskräfte stehen mit der Agentur in einem eigenständigen Organisations- bzw. Vermittlungsvertrag.

Die Betreuungskräfte sind in der Gestaltung ihrer Tätigkeit grundsätzlich frei und nicht weisungsgebunden. Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus der konkreten Betreuungssituation (z. B. medizinische Notwendigkeiten, therapeutische Maßnahmen, diätische Vorgaben).

Die Vermittlung erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes, insbesondere der gesetzlich vorgesehenen Ruhezeiten.

4. Qualitätskontrollen

Zur Sicherstellung der Betreuungsqualität ist die Agentur berechtigt, unangemeldete oder kurzfristig angekündigte Qualitätskontrollen durchzuführen.

Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollen werden einzelfallbezogen festgelegt und können an Veränderungen der Betreuungssituation angepasst werden. Ergänzend empfiehlt die Agentur externe Qualitätskontrollen durch anerkannte Organisationen.

5. Individuelle Preisgestaltung

Die Vergütung der Agentur wird individuell je Vertragsverhältnis vereinbart.

Es bestehen keine pauschalen oder einheitlichen Preise.

Die Preisgestaltung berücksichtigt insbesondere:

  • Umfang, Dauer und Intensität der Betreuung
  • organisatorischen und administrativen Aufwand
  • Koordinations- und Erreichbarkeitsleistungen
  • marktübliche Entgelte vergleichbarer Anbieter
  • die individuelle Situation der Kund:innen

Die vereinbarte Vergütung wird transparent dargestellt und einvernehmlich festgelegt.

6. Jährliche Preisanpassungen

Die Agentur ist berechtigt, einmal jährlich eine Anpassung der vereinbarten Entgelte vorzuschlagen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
Sachliche Gründe können insbesondere sein:

  • allgemeine Kostensteigerungen (z. B. Inflation, Energie-, IT- oder Dienstleistungskosten)
  • gestiegene Organisations-, Verwaltungs- oder Koordinationsaufwände
  • Anpassung an marktübliche Preise
  • qualitative oder inhaltliche Weiterentwicklung der Leistungen

Preisanpassungen erfolgen nicht automatisch und nicht pauschal, sondern ausschließlich nach individueller Prüfung des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

Die Kund:innen werden rechtzeitig, transparent und nachvollziehbar informiert. Ziel ist stets eine für beide Seiten tragbare Lösung.

7. Zumutbarkeit, Kulanz und Mindestentgelt

Die Agentur berücksichtigt bei Preisanpassungen die Zumutbarkeit für die Kund:innen.
Je nach individueller Situation können unterschiedliche Anpassungen vereinbart oder im Einzelfall ganz oder teilweise darauf verzichtet werden.
Kulanzregelungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
Die Agentur ist berechtigt, ein wirtschaftlich erforderliches Mindestentgelt festzulegen, unterhalb dessen Leistungen nicht kostendeckend erbracht werden können.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Verträge laufen entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit.

Bei unbefristeten Verträgen kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.

Sofern keine Einigung über eine vorgeschlagene Preisanpassung erzielt wird, steht den Kund:innen ebenfalls das Recht zur Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Agentur und den Kund:innen endet auch die organisatorische Grundlage für den Einsatz der vermittelten Betreuungskräfte über die Agentur.

9. Rechnungslegung und Zahlungsverzug

Rechnungen werden – sofern technisch möglich – elektronisch per E-Mail übermittelt.

Unabhängig vom Versand sind Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten. Das Risiko der rechtzeitigen Überweisung trägt der/die Kund:in.

Bei Zahlungsverzug gelten:

  • 4 % p. a. Verzugszinsen für Konsument:innen (§ KSchG)
  • 8 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer:innen
  • Bei andauerndem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzlich kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 150 verrechnet werden.

10. Haftung

Die Agentur haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die vermittelten Betreuungskräfte handeln als selbständige Gewerbetreibende in eigener Verantwortung und haften für ihr Verhalten und ihre Leistungen selbst.

Eine Haftung der Agentur für Handlungen oder Unterlassungen der Betreuungskräfte besteht nur bei nachweisbarem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Organisationsverschulden der Agentur.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.

Hinweis:

Diese AGB gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsverhältnisse und entfalten keine rückwirkende Wirkung.

Dr. Zelmira Nickel

Lofererstrasse 14
A - 5760 Saalfelden
0043 664 1791942

Bürozeiten

Von Montag bis Freitag
8:00-12:00 und 13:00-17:00

Samstag, Sonntag und Feiertage
Geschlossen

Standort 2

Wüstenrotstrasse 23/1
A-5023 Salzburg
0043 676 451 43 54

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